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Einkaufsbedingungen BESI Marine Systems GmbH

1. Allgemein

Die Auftragserteilung auf der Basis unserer Einkaufsbedingungen sowie der im Bestelltext festgelegten Konditionen (individual-Abreden). Sollte der Lieferer in einem von ihm erteilten Angebot, einer Angebotsannahmeerklärung oder einer Auftragsbestätigung, dem entgegenstehenden oder widersprechende Formulierungen verwenden, so gelten diese nur dann, wenn eine schriftliche Annahme durch uns erfolgt.

2. Preise

Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise, sofern nicht ausdrücklich im Bestelltext eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Sofern der Lieferer in seiner Bestätigung abweichende Preise oder Bestimmungen angibt, so gelten diese nur dann, wenn hierüber eine schriftliche Anerkennung durch uns erfolgt ist.

3. Lieferkonditionen

Die Lieferung hat frei Werk einschließlich Verpackung zu erfolgen. Sofern in Ausnahmefällen ab Werk bzw. ausschließlich Verpackung geliefert werden sollte, ist dieses von uns ausdrücklich im Bestelltext festzulegen.

4. Gefahrenübergang

BESI ist Selbstversicherer. Sofern BESI ein Transportrisiko trägt, ist der Lieferer verpflichtet, vor Versand der Sendung im Wert über € 100.000,-- rechtszeitig eine Meldung über den bevorstehenden Versandtermin zu machen, damit die versicherungstechnischen Maßnahmen getroffen werden können, anderenfalls trägt der Lieferer das Transportrisiko.

5. Lieferzeit und Verzugsentschädigung

Die von uns in den Bestellungen angegebenen Termine gelten als verbindlich zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Liefertermine. Bei verschuldetem Lieferverzug sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung der Annahme der Leistung vom Vertrage zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Auch im Falle des Rücktritts hat der Lieferer den aus dem Deckungskauf entstehenden Mehraufwand zu tragen.

6. Versand und Annahme

Alle Sendungen sind an die unten angegebene Anschrift zu adressieren, sofern nicht ausdrücklich eine andere Anschrift vorgeschrieben wurde. Alle Versandpapiere und auch Rechnung sind in 2-facher Ausführung mit allen erforderlichen Angaben hinsichtlich unserer Bestell-Nr. und Komm.-Nr. zu erstellen.

Die Annahme der Sendungen erfolgt mit dem Vorbehalt der Prüfung in Bezug auf Güte, Beschaffenheit und Menge. Die Fristen für Anzeige von offenen bzw. verdeckten Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Anlieferung kann ausschließlich Montags bis Freitag zwischen 7.00 Uhr - 12.45 Uhr und 13.15Uhr - 15.45Uhr erfolgen.

7. Gewährleistung und Haftung des Lieferers

Der Lieferer übernimmt die Gewähr für die Richtigkeit der Konstruktion, die Güte des Materials, sachgemäße Produktion und für die Einhaltung zugesicherter Eigenschaften, und zwar für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum. Die Verjährungsfrist richtet sich nach dem Gesetz. Die Gewährleistungsverpflichtung und Schadenshaftung aus jeglichem Rechtsgrund des Lieferanten bemisst sich ausschließlich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern die mit diesem Vertrag gekauften Teile direkte Verwendung für Schiffsneubauten finden, gelten außerdem die "Zusätzlichen Gewährleistungsbedingungen" wie im Bestelltext beschrieben.

8. Rechnungserteilung

Rechnungen sind uns sofort nach Lieferung in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zahlung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart ist, nach Eingang der Ware und nach Rechnungseingang innerhalb 14 Tagen mit 3% Skonto bzw. 30 Tage netto.

9. Zeichnungen

Alle zur Ausführung eines Auftrages überlassenen Zeichnungen und sonstigen schriftlichen Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung vom Verkäufer nicht benutzt, kopiert, vervielfältigt oder Dritten ausgehändigt, noch bekannt gegeben werden. Nach Auslauf der Fertigung sind die Unterlangen zurückzusenden, einschließlich evtl. hiervon angefertigter Kopien.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist Bremen, Gerichtsstand für beide Teile ist Bremen. Für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenen Streitigkeiten ist deutsches Recht maßgebend.

UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

11. Wirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Regelungen rechtlich unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt bleiben.